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Breite:
44° 50.5' N
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13° 50.5' O
Ort:
Veruda Marina, Pula, Kroatien
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13.08.2019
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31.05.2015 -

Zöllner

Nach so einem Schiffskauf lernt man die deutsche Bürokratie in verschiedensten Facetten kennen. Von unserem Zusammentreffen mit der Bundesnetzargentur und dem deutschen Schifffahrtsregister habe ich ja schon geschrieben. Dass wir auch noch mit dem Zoll Bekanntschaft machen, hatte ich aber nicht erwartet. Als wir auf Schiffsuche waren hatten wir öfter gelesen EU verzollt oder Mehrwertsteuer bezahlt. Uns war klar, dass für Schiffe die zuvor außerhalb Europas gesegelt sind, bei der Einfuhr in die EU die Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Was ja einer doch nicht gerade unerheblichen Summe entspricht. Wir fühlten uns aber auf der sicheren Seite da wir uns nur Schiffe ansahen mit einem europäischen Heimathafen. Beim Kauf hatten wir uns eine Kopie (das Original war nicht mehr auffindbar) der Mehrwertsteuerbescheinigung geben lassen, die unsere Voreigner damals für die Einfuhr des Rumpfes bezahlt hatten. Da der Innenausbau aber in Eigenregie gemacht wurde, fehlte eine solche Bescheinigung für die Ausbauten. Zuerst dachten wir uns nichts weiter dabei. Als wir dann aber gelesen haben, dass in Spanien und Frankreich Yachten regelmäßig streng kontrolliert werden, ob die Schiffe auch regelkonform verzollt sind und sie bei den geringsten Bedenken festgesetzt werden bis die Steuer entrichtet ist, beschlossen wir uns doch genauer zu informieren. Im Falle des Eigenbaus einer Yacht fordert der Zoll eigentlich, dass alle Rechnungen der Materialien für den Bootsbau aufbewahrt werden, weiterhin soll ein kontinuierliches Logbuch vorhanden sein, das beweist, dass sich das Schiff nach Fertigstellung innerhalb der EU aufhielt. Dies ist wichtig, da ein Schiff wenn es sich mehr als 3 Jahre außerhalb der EU aufgehalten hat erneut versteuert werden muss. Wenn man sich die Berge Papier vorstellt, die ein über 25 Jahre geführtes Logbuch alleine verursachen würde und man den Aufwand bedenkt Rechnungen jedes noch so kleinen Teils über die Jahre zu archivieren, wird wohl jedem schnell klar, dass diese Forderungen wohl von keinem erfüllt werden können. Trotzdem möchte man mit dieser Information umso weniger von französischen Beamten, die den Staatshaushalt auf Vorderman bringen wollen, kontrolliert werden. Um dem zu entgehen, haben wir mit dem deutschen Zoll Kontakt aufgenommen und erfahren, dass man den Gemeinschaftscharakter seines Schiffes auch in Deutschland bestätigen lassen kann. Eine solche Bestätigung wird dann von den anderen EU Ländern als Nachweis akzeptiert. Eine Prüfung durch den deutschen Zoll war uns nicht nur wegen der Sprache lieber, sondern hatte den immensen Vorteil, dass selbst im Falle einer negativen Begutachtung unserer Papiere, keine Steuer nachgefordert werden könnte, da MOYA schon immer in Deutschland ihren Heimathafen hat und Steuerschulden nach 10 Jahren verjähren. Natürlich benötigt man -wie für fast Alles in Deutschland- ein Formular, das T2L und seine Papiere. Dann hiess es Daumendrücken. "Nein, der Vordruck des T2Ls das Sie aus dem Internet herunter gelanden haben, ist nicht ausreichend. Sie müssen den Vordruck mitbringen. Es gibt ihn bei der IHK" meint der Zollbeamte als Christian mit Formular und Papieren vor ihm stand. Der Vordruck hat 8 Durchschläge und dürfte meines Erachtens mal wieder internationale Klischees über die Deutschen schüren - "wir" sind halt doch Paragraphenheinis. Nach der kurzen Strafrunde verlief die eigentliche Prüfung dann aber unproblematisch. Der Beamte gab sich damit zufrieden, dass unsere Papiere konsistent und in sich schlüssig wirkten. Stempel drauf - fertig.

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